Spice (engl. für Gewürz) ist
ein Handelsname für ein Produkt, das nach Herstellerangaben als
„Räucherware“ zum Beräuchern von Räumen
gedacht ist. Der Hersteller weist auf der Verpackung deutlich darauf
hin, dass Spice nicht zum Verzehr geeignet ist.
Spice ist unter folgenden Szenenamen im
Handel: Spice Silver, Spice Gold, Spice Diamond, Sence, Smoke etc.
Laut Hersteller sollen ausschließlich
pflanzliche Bestandteile in Spice enthalten sein. z.B. Baybean,
Blauer Lotus, Lions Tail, Marshmallow, Indian Warrior, Dwarf
Scullcap, Maconha Brava, Pink Lotus, Red Clover, Rose, Siberian
Motherwort, Vanille und Honig. Diese Behauptung wurde durch ein
Pharmaunternehmen in Frankfurt widerlegt werden. In Spice konnte das
auf chemischem Wege hergestellte Cannabinoid „JWH-018“
nachgewiesen werden.
Weitere Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des
Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts belegen, dass
„Spice“ als Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des
synthetischen Cannabinoids „CP-47,497“ enthält.
Somit scheint bewiesen zu sein, dass
Spice keine Kräuterdroge ist. Spice ist demnach als geschickt
mit Kräutern getarnte psychoaktive Chemikalie zu bewerten. Die
Kräuter dienen lediglich als Trägersubstanz für einen
synthetischen Stoff.
Ab dem 22. Januar 2009 unterstehen die in Spice und in Spice-ähnlichen
Produkte enthaltenen Wirkstoffe „CP-47,497“ und „JWH-018“ dem
Beträubungmittelgesetz. Besitz, Weitergabe und Verkauf von Spice sind somit
unter Strafe gestellt. Strafbar machen sich auch Personen, die Spice vor dem
Verbot gekauft haben und noch in Besitz der Substanz sind oder Reste der
Substanz haben.
Entgegen den Warnungen des Herstellers wird Spice von Konsumenten ähnlich wie Cannabis als Tabakzusatz in Joints oder in einer Bong (Wasserpfeife) geraucht.
"CP-47,497" gehört zur Gruppe der so genannten „nicht klassischen“
Cannabinoide und weist strukturelle Ähnlichkeiten mit dem Hauptwirkstoff der
Cannabispflanze, dem delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) auf, besitzt aber
eine gegenüber THC um ein Vielfaches erhöhte pharmakologische Potenz.
Das bisher in den Medien als alleiniger Wirkstoff in „Spice“ genannte
cannabimimetische Aminoalkylindol „JWH-018“ konnte lediglich in einigen von
der Rechtsmedizin Freiburg und dem Bundeskriminalamt untersuchten „Spice“-Proben in vergleichsweise niedriger Konzentration nachgewiesen werden. In
anderen „Spice“-ähnlichen Kräutermischungen war hingegen „JWH-018“ als
Hauptwirkstoff enthalten.
Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die ungleichmäßige
Verteilung der Wirkstoffe in den Kräutermischungen bergen das Risiko von
Überdosierungen nach dem Rauchen von „Spice“ und vergleichbaren Produkten.
Viele Konsumenten berichten von einer
starken Beeinträchtigung während des Spice-Rausches, die
oft auch noch am Folgetag zu spüren seien. Das Führen von
Fahrzeugen oder Maschinen sollte daher während und nach dem
Rausch unterlassen werden.
Der Rauschzustand stellt sich nach etwa
5-10 Minuten ein und ist entaktogener (das tiefe Innere berührend)
als bei Cannabis. Zudem wird der Spice-Rausch als nicht so
entspannend wie der Cannabis-Rausch empfunden. Konsumenten
beschreiben ihn als einen belastenden, anstrengenden Rausch.
Nach dem Konsum von Spice kommt es zu
starken Nachwirkungen wie z.B. Appetitlosigkeit,
Gleichgewichtsstörungen, Wahrnehmungsstörungen,
Taubheitsgefühlen in den Fingern, starken Kopfschmerzen.
Es ist davon auszugehen, dass wie bei
vielen Kräuterdrogen nach häufigem Gebrauch eine
Toleranzentwicklung gegenüber den Inhaltsstoffen von Spice und
verwandten Rauschmitteln auftritt.
Über Folgen von Langzeitkonsum und
andere mögliche Nebenwirkungen ist derzeit nichts bekannt. Das Suchtpotential von Spice und seinen Nachahmerprodukten ist mindestens so
groß wie das von Cannabis.
Das Bundesministerium für
Gesundheit und das Institut für Risikobewertung raten eindeutig
vom Konsum der Substanz ab.
Bisher ist Spice in Drogentests nicht nachweisbar. Es ist anzunehmen, dass mit dem bundesweiten Verbot von Spice auch Drogentest entwickelt werden, die diese Substanz feststellen können.
Einige Konsumenten berichten von
unangenehmen Wechselwirkungen bei der Kombination von Spice mit
Alkohol.
Über den Mischkonsum mit anderen
Substanzen ist bisher nichts bekannt.
| << | März 2010 | >> | ||||
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 |
| 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 |
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 |
| 29 | 30 | 31 | ||||
Notarzt: 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: 01805 - 19 12 12
Was tun im Drogennotfall?
Spice & Co. - Kräutermischungen
Wasserpfeife und Shisha rauchen