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Spice & Co

Substanz

Spice (engl. für Gewürz) ist ein Handelsname für ein Produkt, das nach Herstellerangaben als „Räucherware“ zum Beräuchern von Räumen gedacht ist. Der Hersteller weist auf der Verpackung deutlich darauf hin, dass Spice nicht zum Verzehr geeignet ist.
Spice ist unter folgenden Szenenamen im Handel: Spice Silver, Spice Gold, Spice Diamond, Sence, Smoke etc.
Laut Hersteller sollen ausschließlich pflanzliche Bestandteile in Spice enthalten sein. z.B. Baybean, Blauer Lotus, Lions Tail, Marshmallow, Indian Warrior, Dwarf Scullcap, Maconha Brava, Pink Lotus, Red Clover, Rose, Siberian Motherwort, Vanille und Honig. Diese Behauptung wurde durch ein Pharmaunternehmen in Frankfurt widerlegt werden. In Spice konnte das auf chemischem Wege hergestellte Cannabinoid „JWH-018“ nachgewiesen werden.
Weitere Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts belegen, dass „Spice“ als Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids „CP-47,497“ enthält.
Somit scheint bewiesen zu sein, dass Spice keine Kräuterdroge ist. Spice ist demnach als geschickt mit Kräutern getarnte psychoaktive Chemikalie zu bewerten. Die Kräuter dienen lediglich als Trägersubstanz für einen synthetischen Stoff.

Ab dem 22. Januar 2009 unterstehen die in Spice und in Spice-ähnlichen Produkte enthaltenen Wirkstoffe „CP-47,497“ und „JWH-018“ dem Beträubungmittelgesetz. Besitz, Weitergabe und Verkauf von Spice sind somit unter Strafe gestellt. Strafbar machen sich auch Personen, die Spice vor dem Verbot gekauft haben und noch in Besitz der Substanz sind oder Reste der Substanz haben.

Einnahme

Entgegen den Warnungen des Herstellers wird Spice von Konsumenten ähnlich wie Cannabis als Tabakzusatz in Joints oder in einer Bong (Wasserpfeife) geraucht.

Wirkung

"CP-47,497" gehört zur Gruppe der so genannten „nicht klassischen“ Cannabinoide und weist strukturelle Ähnlichkeiten mit dem Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, dem delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) auf, besitzt aber eine gegenüber THC um ein Vielfaches erhöhte pharmakologische Potenz. Das bisher in den Medien als alleiniger Wirkstoff in „Spice“ genannte cannabimimetische Aminoalkylindol „JWH-018“ konnte lediglich in einigen von der Rechtsmedizin Freiburg und dem Bundeskriminalamt untersuchten „Spice“-Proben in vergleichsweise niedriger Konzentration nachgewiesen werden. In anderen „Spice“-ähnlichen Kräutermischungen war hingegen „JWH-018“ als Hauptwirkstoff enthalten. Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die ungleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in den Kräutermischungen bergen das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen von „Spice“ und vergleichbaren Produkten.
Viele Konsumenten berichten von einer starken Beeinträchtigung während des Spice-Rausches, die oft auch noch am Folgetag zu spüren seien. Das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen sollte daher während und nach dem Rausch unterlassen werden.

Kurzzeitwirkungen

Der Rauschzustand stellt sich nach etwa 5-10 Minuten ein und ist entaktogener (das tiefe Innere berührend) als bei Cannabis. Zudem wird der Spice-Rausch als nicht so entspannend wie der Cannabis-Rausch empfunden. Konsumenten beschreiben ihn als einen belastenden, anstrengenden Rausch.
Nach dem Konsum von Spice kommt es zu starken Nachwirkungen wie z.B. Appetitlosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Taubheitsgefühlen in den Fingern, starken Kopfschmerzen.

Langzeitwirkungen

Es ist davon auszugehen, dass wie bei vielen Kräuterdrogen nach häufigem Gebrauch eine Toleranzentwicklung gegenüber den Inhaltsstoffen von Spice und verwandten Rauschmitteln auftritt.
Über Folgen von Langzeitkonsum und andere mögliche Nebenwirkungen ist derzeit nichts bekannt. Das Suchtpotential von Spice und seinen Nachahmerprodukten ist mindestens so groß wie das von Cannabis.
Das Bundesministerium für Gesundheit und das Institut für Risikobewertung raten eindeutig vom Konsum der Substanz ab.

Nachweisbarkeit

Bisher ist Spice in Drogentests nicht nachweisbar. Es ist anzunehmen, dass mit dem bundesweiten Verbot von Spice auch Drogentest entwickelt werden, die diese Substanz feststellen können.

Mischkonsum

Einige Konsumenten berichten von unangenehmen Wechselwirkungen bei der Kombination von Spice mit Alkohol.
Über den Mischkonsum mit anderen Substanzen ist bisher nichts bekannt.

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